2017
AZUBI MAGAZIN MÜNCHEN
Ausbildungs- und Studienplatzangebote für Schulabgänger im Großraum München
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Kompakt & Kompetent

Ausbildungsvergütung – Lohnsteuer – Sozialabgaben

Die Ausbildungsvergütung

Höhe der Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich.
Leider gibt es immer noch ziemliche Unterschiede zwischen Ost und West. Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung ist in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt.
Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt. Wenn kein Tarifvertrag existiert, legt die zuständige Stelle oftmals Richtlinien fest.
Wichtig: Bei der IHK oder HWK kannst Du erfragen, ob es für Deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, darf Deine Ausbildungsvergütung höchstens 20 Prozent unter der für Deinen Ausbildungsbetrieb einschlägigen tariflichen Regelung liegen.

Abzüge von der Ausbildungsvergütung
Als Auszubildender darfst Du mit Deinem Ausbilder keinen 450 Euro-Job Vertrag abschließen. Im Ausbildungsverhältnis gilt: Du arbeitest ganz normal auf Lohnsteuerkarte. Verdienst Du weniger als 325 Euro brutto im Monat, zahlt Dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine, verdienst Du über 325 brutto, müssen Du und Dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen. Lohnsteuer musst Du abführen, wenn Dein Verdienst eine bestimmte Grenze überschreitet. Mehr dazu findest Du unter dem Punkt Sozialabgaben und Lohnsteuer

Zahlung der Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung muss Dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden (§18 Berufsbildungsgesetz). Du solltest Dir unbedingt ein Girokonto einrichten, auf das Dir Dein Ausbilder das Geld überweisen kann. Wenn Du Deine Ausbildungsvergütung als bare Gehaltszahlung bekommst, solltest Du Dir unbedingt einen schriftlichen Nachweis geben lassen, wann wie viel gezahlt wurde.

Falls Deine Ausbildung innerhalb eines Monats beginnt oder endet, muss Dir Dein Gehalt anteilig gezahlt werden. Pro Tag steht Dir 1/30 Deines Monatsgehaltes zu (§18 Berufsbildungsgesetz). Auch im Urlaub wird die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt. Die Ausbildungsvergütung muss auch weiter gezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen für die Du nichts kannst ausfällt, obwohl Du bereit stehst.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Dich Dein Ausbilder nach Hause schickt, weil gerade nichts zu tun ist (§19 Berufsbildungsgesetz). In diesem Fall bist Du bezahlt freigestellt. Wenn Du krank bist hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erst wenn Du länger als 6 Wochen krank bist, bekommst Du Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Wenn Dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest Du Dir möglichst bald Hilfe bei einem Rechtsbeistand holen.

Die Sozialversicherung

Woraus bestehen die Sozialabgaben?
Zu den Sozialversicherungen gehören die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Wie viel Sozialabgaben muss ich zahlen?
Falls Du weniger als 325 Euro brutto verdienst, wird Dir nichts vom Gehalt abgezogen: Dein Ausbilder muss die Sozialabgaben alleine tragen, und Du musst auch keine Lohnsteuer zahlen! Das bedeutet brutto = netto: Du bekommst das, was in Deinem Ausbildungsvertrag steht, cash auf die Hand!

Verdienst Du mehr als 325 Euro brutto, müssen Du und Dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Sozialabgaben zahlen. Zu den Sozialversicherungen gehören:
• Rentenversicherung 18,7 Prozent Deines Brutto-Gehaltes
• Arbeitslosenversicherung 3 Prozent Deines Brutto-Gehaltes
• Krankenkasse (durchschnittlich) 14,6 Prozent Deines Brutto-Gehaltes
• Pflegeversicherung 2,05 Prozent Deines Brutto-Gehaltes

Insgesamt kommt man also auf ca. 40 Prozent Sozialversicherungsbeiträge. Davon musst eine Hälfte Du bezahlen und eine Hälfte Dein Arbeitgeber. Wenn Du also wissen willst, wie viel Du netto verdienst, musst Du ca. 20 Prozent Sozialabgaben von Deinem Brutto-Gehalt abziehen. Ob Du auch Lohnsteuer zahlen musst hängt von der Höhe Deiner Ausbildungsvergütung und von Deiner Steuerklasse ab.

Die Rentenversicherung
Als Auszubildender musst Du Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn Dein Brutto-Einkommen höher als 325 Euro ist. Dann zahlen Dein Arbeitgeber und Du jeweils die Hälfte der Beiträge. Wenn Du vor Deiner Ausbildung noch nicht gearbeitet hast, meldet Dich Dein Ausbilder bei der Bundesversicherungsanstalt an. Du bekommst dann eine Sozialversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Am Jahresende bekommst Du von deinem Arbeitgeber eine Abrechnung über Deine Sozialversicherungsbeiträge. Hebe Dir die Abrechnung über Deine Sozialversicherungsbeiträge gut auf.
Inzwischen weiß wohl jeder, dass die gesetzliche Altervorsorge alleine nicht mehr ausreicht und dass man zusätzlich privat vorsorgen muss. Wenn Du früh damit anfängst kannst Du auch mit kleinen Beträgen ganz schön was zusammen sparen.
Die Arbeitslosenversicherung
Als Auszubildender musst Du Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn Dein Brutto-Einkommen höher als 325 Euro ist. Die Arbeitslosenversicherung ist - wie das Wort schon sagt - eine ganz normale Versicherung. Wenn Du arbeitslos wirst, solltest Du Dich also nicht scheuen, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Während der Zeit Deiner Arbeitslosigkeit erhältst Du dann erst mal Arbeitslosengeld I. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt auch Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbst Du Dir aber erst, wenn Du in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate lang Beiträge gezahlt hast!

Die Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer muss sich bei einer Krankenkasse versichern. Bevor Deine Ausbildung losgehen kann, solltest Du Dir eine Krankenkasse aussuchen. Über 90 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz vorgeschrieben. Die Leistungen unterscheiden sich also nicht wirklich. Ein Vergleich lohnt sich dennoch, denn die Beitragssätze unterscheiden sich durchaus. Oftmals schlagen Dir die Betriebe eine Krankenkasse vor oder versichern Dich automatisch. Du hast aber ein freies Wahlrecht!

Spätestens bei Deiner ersten Reise ins Ausland solltest Du Dich darüber informieren, ob Dein Versicherungsschutz auch dort gilt, oder ob Du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung brauchst.

Beim Ende der Ausbildung solltest Du Dich unbedingt mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, wenn Du nicht direkt im Anschluss ein Arbeitsverhältnis eingehst. Meistens gibt es Übergangsfristen, in denen Du noch versichert bist. Sonst kannst Du Dich in der Regel erst einmal wieder über Deine Eltern versichern. Falls Du Arbeitslosengeld erhältst, werden Deine Beiträge von der Arbeitsagentur gezahlt.

Die Pflegeversicherung
Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, bist Du automatisch auch pflegeversichert!

Die Lohnsteuer

Wer muss Lohnsteuer zahlen?
Die Lohnsteuer wird in den Bundesländern unterschiedlich berechnet, und es kommt auch entscheidend darauf an, in welcher Lohnsteuerklasse Du bist (siehe Lohnsteuerkarte). Ab ca. 850 Euro Bruttoverdienst im Monat wird es bei Lohn-
steuerklasse I wahrscheinlich, dass Du Lohnsteuer zahlen musst. Dann behält der Arbeitgeber neben der Sozialversicherung auch Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag von Deiner Vergütung ein und führt sie an das Finanzamt ab! Zudem musst Du auch Kirchensteuer zahlen, falls Du einer Konfession angehörst. Die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer.

Achtung: Falls Du Lohnsteuer zahlen musst, kannst Du beim zuständigen Finanzamt im Voraus einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und einen Freibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das lohnt sich immer dann, wenn hohe Aufwendungen im Rahmen der Berufsausbildung entstehen, zum Beispiel für Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fachliteratur. Der Arbeitgeber kürzt dann den zu versteuernden Betrag um diesen Freibetrag, so dass weniger oder sogar gar keine Lohnsteuer abgezogen wird!
Falls das nicht mehr klappt, kannst Du auch im nachhinein einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.

Die elektronisch Lohnsteuerkarte
Ab Januar 2014 sind grundsätzlich alle verpflichtet, die Lohnabrechnung elektronisch zu erledigen. Azubis müssen neu angemeldet werden. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall seinem Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen:
Identifikationsnummer,
Tag der Geburt,
Kirchensteuerabzugsmerkmal,
schriftliche Bestätigung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Die Lohnsteuererklärung
Einen Antrag für die Lohnsteuererklärung erhältst Du vom zuständigen Finanzamt, wenn er Dir nicht automatisch zugeschickt wird. Es lohnt sich fast immer, eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Es ist nämlich möglich, dass Du zu viel Steuern gezahlt hast, weil Du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen kannst wie zum Beispiel Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zum Betrieb. Auch wenn Du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, bekommst Du meistens etwas zurück.

Wenn Du eine Lohnsteuererklärung machst, gilt folgendes: Der Arbeitgeber übermittelt Deine Daten am Ende des Jahres elektronisch an das Finanzamt und Du erhältst dann einen Ausdruck mit der sogenannten eTIN-Nummer über die Daten, die Dein Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet hat. Diese eTIN-Nummer musst Du auf Deiner Steuerklärung unbedingt angeben. Die Lohnsteuerkarte verbleibt beim Arbeitgeber und wird nach einer angemessenen Wartezeit vernichtet.


Achtung: Wenn du einmal eine Lohnsteuererklärung abgibst, wird es jedes Jahr automatisch von dir verlangt!

Weihnachts- und Urlaubsgeld

Wer hat Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Zusätzlich zum Gehalt erhalten viele Azubis Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zumindest eines von beiden. Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Juni oder Juli ausgezahlt, das Weihnachtsgeld im November. Viele Azubis gehen aber auch leer aus, da es kein Gesetz gibt, dass einen allgemeinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld begründet. Es bedarf also einer speziellen Vereinbarung zwischen Dir und dem Ausbilder, damit ein Anspruch entsteht. Eine solche Vereinbarung kann in Deinem Ausbildungsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag geschlossen werden. Wenn Du also herausfinden willst, ob Du Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast musst Du folgende Punkte überprüfen:
• Lies' Deinen Ausbildungsvertrag genau durch. Vielleicht findet sich hier eine Vereinbarung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld oder ein Verweis darauf, dass tarifvertragliche Regelungen gelten.
• Wenn ein Betriebsrat in Deinem Betrieb existiert: Frage nach, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, die den Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld verpflichtet.

Findet Du hier keine Vereinbarung zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt nur noch ein etwaiger Anspruch aus Gleichbehandlungsgründen: Wenn der Arbeitgeber in den letzten Jahren freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt hat ohne ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hinzuweisen erwächst Dir ein Anspruch aus einer sogenannten „betrieblichen Übung“ – man könnte auch Gewohnheitsrecht sagen.

Weihnachtsgeld als Gehalt oder Gratifikation?
Das Weihnachtsgeld wird oft auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet, aber nur wenige Azubis erhalten ein volles zusätzliches Gehalt. In der Regel wird ein gewisser Prozentsatz Deiner üblichen Ausbildungsvergütung als Weihnachtsgeld gezahlt. Trotzdem ist die Bezeichnung wichtig: Wird das Weihnachtgeld als Gehalt bezeichnet, handelt es sich um echtes Entgelt, dass für die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit fällig wurde. In diesem Fall kann Dein Ausbildungsbetrieb auf keinen Fall eine Rückzahlung verlangen, auch wenn Du kurz nach Erhalt des Weihnachtsgeldes aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheidest.

Anders sieht es aus, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation bezahlt wird. Eine solche Gratifikation wird für vergangene oder auch zukünftige Dienste gezahlt. Eine Rückzahlungsverpflichtung kann hier entstehen, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde und wenn in der Vereinbarung eindeutig festgelegt ist, in welchem Fall und bis zu welchem Zeitpunkt des Ausscheidens das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Bei einer Zahlung bis 100 Euro darf zum Beispiel keine Bindungsfrist festgelegt werden.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe soll Dir eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Die Beihilfe ist ein pauschaler Zuschuss von ca. 518 Euro für den Lebensunterhalt. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. In der Regel bekommst Du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
• Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
• Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert.
• Du erhältst nur dann BAB, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt ( rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn Du über 18 Jahre alt bist oder wenn Du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst.
• Die finanzielle Situation Deiner Eltern und Dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst Du einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen. Rufe bei der zuständigen Arbeitsagentur an und lass Dir ein Antragsformular für BAB schicken. Stelle Deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld!

Achtung: Es kann passieren dass Du keine BAB erhältst, weil Deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder Du erhältst kein BAB, weil das Einkommen Deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen Dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst Du trotzdem BAB erhalten.

Wohngeld
Zunächst musst Du BAB beantragen. Einen Antrag auf Wohngeld kannst Du nur dann stellen, wenn Dir BAB „dem Grunde nach“ nicht zusteht, also zum Beispiel wenn Du Deine zweite Ausbildung machst oder Dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist.

Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten. Den Wohngeldantrag musst Du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in welcher sich Deine Wohnung befindet.

Kindergeld
Während Deiner Berufsausbildung erhalten Deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für Dich. Das Geld kommt dann entweder vom Betrieb oder von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur. Falls Du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen Dir Deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, Dich in Deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich Deine Eltern, kannst Du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass Dir Dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird.

Seit Mai 2005 gilt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht eine entscheidende Neuerung:
Bisher galt: Hatten volljährige Azubis ein Einkommen über 8600 Euro (7680 Euro Einkommen plus 920 Werbekostenpauschale), erlosch der Kindergeldanspruch der Eltern, die das Kindergeld dann nicht mehr an die Auszubildenden weitergeben konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass nicht mehr zwingend das Bruttoeinkommen des Azubis als Einkommen gewertet werden muss: In Zukunft können die abgeführten Sozialabgaben vom Einkommen abgezogen werden!
Das bedeutet zum Beispiel: Ein Azubi mit einem Einkommen von mehr als 717 Euro lag bis jetzt über der Einkommensgrenze. Aber dieser Azubi führt im Jahr zirka 1800 Euro Sozialabgaben ab, die in Zukunft nicht mehr zwingend angerechnet werden müssen. Wenn man diese Sozialabgaben nicht auf das Einkommen anrechnet, liegt der Azubi mit seinem Einkommen weit unterhalb der Grenze und der Kindergeldanspruch der Eltern bleibt bestehen! Unser Tipp: Alle Azubis, deren Eltern in den letzten vier Wochen einen ablehnenden Kindergeldbescheid erhalten haben, sollten gemeinsam mit ihren Eltern innerhalb der Monatsfrist Widerspruch einlegen!

Vor der Antragsstellung sollten Azubis immer genau nachrechnen, denn: Wird die Einkommensgrenze überschritten, muss das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden!

Nebenjob
Vielleicht möchtest Du Dir ein paar Extras verdienen, vielleicht musst du zusätzlich arbeiten um über die Runden zu kommen. Es gilt auf jeden Fall: Du musst Deinen Ausbilder über deinen Nebenjob informieren. Er darf ihn Dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und Deine Arbeitsleistung negativ beeinflusst.

Wenn du einen Nebenjob annimmst, musst Du auf Deine 2. Lohnsteuerkarte arbeiten und sehr hohe Steuern zahlen. Aber bei einem 400-Euro-Job muss das nicht sein, der Arbeitgeber hat bei einem 400-Euro-Job nämlich die Wahl: Er kann Dich auf 2. Lohnsteuerkarte arbeiten lassen oder er kann Deinen Verdienst pauschal mit 2% versteuern – diese Variante ist natürlich viel günstiger für Dich!

Achtung: Falls Du einen Nebenjob annimmst, beachte die Vorschriften des Jugendarbeitschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes: Auch bei zwei Jobs darfst Du die zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschreiten!

Vermögenswirksame Leistungen und Sparzulagen
Dein Arbeitgeber zahlt Dir monatlich vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Lohn, falls ein Tarifvertrag das vorsieht. Informiere Dich in deinem Betrieb oder bei Deiner Gewerkschaft, ob Dir vermögenswirksame Leistungen zustehen: Das ist geschenktes Geld! Um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, schließt Du einen speziellen Sparvertrag - zum Beispiel einen Bausparvertrag - ab.

Auch wenn Du keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber erhältst, wirst Du vom Staat gefördert, wenn du eine bestimmte Summe auf einen Sparvertrag einzahlst. Wenn Du jung mit dem Sparen anfängst, können sich auch kleine Beträge zu großen Summen entwickeln!

Einsparmöglichkeiten
Hier kannst Du sparen:

Girokonto:
Damit Deine Ausbildungsvergütung problemlos überwiesen werden kann, solltest Du ein Girokonto anlegen. Dabei gibt es enorme Unterschiede: Manche Girokonten sind umsonst, andere kosten bis zu fünf Euro Gebühr im Monat! Du solltest also vergleichen.

Versicherungen:
Ob und gegen was man sich versichern will, ist natürlich eine persönliche Entscheidung. Aber dennoch: Als Azubi hast Du nicht viel Geld und solltest Dich nicht mit zu vielen Versicherungen belasten. Wir empfehlen folgendes: Auszubildende sollten auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Prüfe aber vor dem Abschluss, ob Du nicht noch bei Deinen Eltern mitversichert bist. Neben der Haftpflichtversicherung kann noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn machen und natürlich eine Kfz-Versicherung, falls Du ein Auto hast. Alle weiteren Versicherungen haben Zeit bis Dein Einkommen höher ist.

Kirchensteuer:
Falls Du Kirchenmitglied bist, ist es völlig in Ordnung auch Kirchensteuer zu zahlen. Aber es kommt auch immer wieder vor, dass auf Lohnsteuerkarten von Nicht-Kirchenmitgliedern eine Konfession eingetragen ist, und dann automatisch Kirchensteuer abgeführt wird. Kirchensteuer zahlst Du nur dann, wenn Du auch Lohnsteuer zahlst. Die Kirchensteuer beträgt nach Bundesländern unterschiedlich 8 bis 9 Prozent des zu versteuernden Einkommens – und das kann eine ganze Menge sein! Überprüfe also deine Lohnsteuerkarte, ob unrechtmäßig eine Konfession eingetragen wurde!.